Nicht erst seit gestern, sondern ganz systematisch wurden in den vergangenen Jahren Gesetze erlassen, um auf Ihr Vermögen legal zugreifen zu können.
Wussten Sie, dass jede Bank, wenn sie in finanzielle Schieflage gerät, unter sehr schwammigen Voraussetzungen Ihr Konto plündern, ihr Schließfach leeren, Online- Banking einstellen und Barauszahlungen einschränken kann?
KWG § 46g Kreditwesengesetz (Auszug)
Wenn wirtschaftliche Schwierigkeiten bei Kreditinstituten zu befürchten sind, kann die Bundesregierung anordnen, dass Banken schließen.
(Kein Geld am Schalter, Geldautiomaten oder über Onlinebanking, wie es z.B. in Zypern und Griechenland geschah)
Wussten Sie, dass es auch für Versicherungen eine solche Regelung gibt, Sie aber trotzdem weiter Beiträge bezahlen müssen?
VAG § 314 Versicherungsaufsichtsgesetz (Auszug)
Zahlungverbot, Herabsetzen von Leistungen.
Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung einer Versicherungsgesellschaft, dass sie nicht mehr imstande ist ihre Verpflichtungen zu erfüllen, können alle Arten von Zahlungen zeitweilig verboten werden.
... der Vermögensstand bzw. die Auszahlungsbeträge entsprechend herabgesetzt werden ...
Wussten Sie, dass es ein Europäisches Vermögenszentralregister mit Sitz mit Frankfurt am Main gibt, das alles registriert, kontrolliert und überwacht, was Sie an Vermögenswerten in Europa haben? Und dass es ganz leicht ist, etwa für Journalisten, an diese sehr privaten Daten zu kommen?
Diese Liste ließe sich problemlos fortsetzen, ein Ende ist nicht abzusehen. Aber das Ziel ist klar- was Sie erarbeiten, möchten andere verbrauchen, ohne Sie zu fragen.